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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

KANN ICH AUCH GESCHENKGUTSCHEINE KAUFEN?

Ja, Gutscheine können Sie käuflich erwerben. Geschenkgutscheine fordern Sie entweder direkt telefonisch, per WhatsApp, per eMail oder Kontaktformular an. Sie können den Gutscheinwert selbst bestimmen (z.B. 150 €) oder alternativ ein bestimmtes Mustang-Modell mit festgelegter Leihoption bestimmen. Wir schicken Ihnen dann auf Wunsch den Gutschein per Post zu.

ICH MÖCHTE GERNE EINE BEWERTUNG ABGEBEN. WO KANN ICH DAS MACHEN?

Wir freuen uns über Ihr Lob, Ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge. Schreiben Sie uns Ihre Meinung.
Sie können auch bei Google eine öffentliche Bewertung abgeben. Klicken Sie dazu hier.

WELCHE ZAHLUNGSMETHODEN AKZEPTIEREN WIR?

Wir bieten Ihnen vor Ort die Möglichkeit, per Kartenzahlung oder in bar zu zahlen.
Wir akzeptieren Girocard, Kreditkarten und Zahlungen via Apple Pay und Google Pay.
Bitte achten Sie darauf, dass bei einer Vermietung eine Kaution in Höhe von 300 € in bar hinterlegt werden muss.

ICH HABE WÄHREND DER FAHRT FRAGEN ODER EIN PROBLEM TAUCHT AUF. WAS MACHE ICH?

Rufen Sie uns am besten direkt auf Handy an (Tel.: 0171-3684306). Wir werden Ihre Fragen beantworten bzw. bei Problemen gern behilflich sein.

WARUM MUSS ICH EINE KAUTION HINTERLEGEN?

Die Kaution dient uns als Sicherheit für den ausgehändigten Mietwagen, um im Schadensfall ggf. einen Teil der Selbstbeteiligung einbehalten zu können. Die Kaution wird also als eine Art Garantie für das Fahrzeug verlangt.

MUSS ICH DAS BENZIN BEZAHLEN?

Ja, die Benzinkosten trägt immer der Mieter. Das Fahrzeug wird vollgetankt bei Beginn der Miete an Sie übergeben und muss auch vollgetankt am Ende abgegeben werden. Kraftstoff: Super Benzin bei allen Fahrzeugen.

WAS MACHE ICH, WENN ICH EINEN UNFALL MIT DEM AUTO HABE?

Erstmal: Ruhe bewahren. Wenn niemand verletzt wurde und es nur "Blechschaden" gibt, rufen Sie in jedem Fall immer zuerst die Polizei an und teilen Sie mit, dass Sie mit einem Mietwagen einen Unfall hatten. Anschließend rufen Sie uns an (0171-3684306). Wir klären dann alle weiteren Schritte, auch mit der Versicherung.

MEIN(E) PARTNER*IN/FREUND*IN MÖCHTE AUCH MAL EIN STÜCK FAHREN. GEHT DAS?

Nein, dies ist leider nicht möglich. Hintergrund sind sehr strenge Versicherungsrichtlinien. Es darf nur die Person das Fahrzeug bewegen, welche auch im Mietvertrag als Fahrer hinterlegt ist.

ICH HABE EINEN CHAUFFEUR GEBUCHT. MUSS ICH DIE ANFAHRT BEZAHLEN?

Ja. Bei Chauffeurbuchung zählt die Zeit zur Abrechnung von der ersten bis zur letzten Minute, also auch die An- und Rückfahrt.

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